Reifenreparatur

Wer eine Reifenpanne hat, muss nicht notwendigerweise einen neuen Reifen kaufen. Für manche Schäden lässt sich eine kostengünstige Reifenreparatur durchführen.

So lässt sich beispielsweise ein defektes Ventil problemlos austauschen. Auch Stichschäden durch eingefahrene Nägel oder Schrauben können in der Regel leicht behoben werden. Da rund 90 Prozent aller Reifenschäden Einfahrschäden solcher Art sind, ist bei den meisten platten Reifen eine günstige Reparatur möglich.

Laut § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen Einfahrschäden im Bereich der Lauffläche bis zu einem Durchmesser von sechs Millimetern repariert werden (sofern die Möglichkeit eine Reifenreparatur nicht grundsätzlich vom Reifenhersteller ausgeschlossen wird). Ist der Reifen irreparabel beschädigt, muss ein neuer Satz Pneus her.

Wir sichten Ihren Schaden und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob eine Reparatur möglich ist, oder die Anschaffung neuer Reifen mehr Sinn macht.

Eine Reifenreparatur ist nur dann zulässig, wenn sie fachgerecht durchgeführt wird. Wir gehen dabei wie folgt vor:

  • den Reifen von der Felge demontieren
  • den Umfang des Schadens überprüfen
  • den Schaden als reparaturwürdig einstufen
  • den Reifen fachgerecht instand setzen